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Beschaffung von nepalesischen Personenstandsurkunden

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

19.07.2021 - Artikel

Die nepalesischen Bürgerämter stellen Personenstandsurkunden und Auszüge aus Haushaltsregistern grundsätzlich nur dann aus, wenn die entsprechenden Anträge von den betroffenen Personen selbst, von einem Familienangehörigen oder von ordnungsgemäß bevollmächtigten anderen Personen gestellt werden. Bei Antragstellung muss der Personalausweis (citizenship certificate) vorgelegt werden.

Die deutsche Botschaft in Kathmandu ist nicht berechtigt, nepalesische Personenstandsurkunden oder Auszüge aus Haushaltsregistern unmittelbar oder auf Grund einer Vollmacht zu beantragen.

Nepalesische Personenstandsurkunden, die im deutschen Rechtsverkehr Verwendung finden sollen, bedürfen in der Regel einer Überprüfung. Häufig verlangen deutsche Behörden von Urkunden, die nicht in englischer Sprache verfasst sind, eine deutsche Übersetzung.

Die Botschaft in Kathmandu musste feststellen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher nepalesischer Urkunden nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amts eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden unterrichtet.

Es besteht jedoch für innerdeutsche Behörden (in der Regel Standesämter, Ausländerbehörden und Gerichte) im Bedarfsfall die Möglichkeit, im Rahmen der Amtshilfe eine formelle und inhaltliche Überprüfung nepalesischer Urkunden bei der Botschaft zu erbitten. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung hingegen nicht veranlasst werden.

Die Botschaft kann diese Überprüfung nicht selbst vornehmen. Sie stützt sich dabei auf die Hilfe eines Vertrauensanwaltes oder lizenzierten Ermittlungsbüros. Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Botschaft an die anfragende innerdeutsche Behörde.

Zur Vermeidung wiederholter Überprüfungen werden die überprüften Urkunden auf der Rückseite mit einem entsprechenden Prüfvermerk versehen.

Die deutsche Botschaft in Kathmandu ist nicht befugt, amtliche Übersetzungen vorzunehmen, oder die Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen. Eine unverbindliche Liste von Übersetzern können Sie hier finden; bitte erkundigen Sie sich aber bei der jeweiligen Behörde in Deutschland, ob diese auf der Übersetzung durch einen in Deutschland amtlich vereidigten/zugelassenen Übersetzer besteht oder ob eine Übersetzung aus Nepal akzeptiert wird.

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