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Listen von Anwälten, Ärzten und Übersetzern

Ein Adressbuch am Mittwoch (23.01.2008) auf der Messe Paperworld in Frankfurt am Main. Foto: Frank May +++(c) dpa - Report+++, © picure-alliance/ dpa
Ärzteliste
Allgemeines: Der Standard nepalesischer Kliniken ist in den letzten Jahren gestiegen, erreicht aber bei Weitem nicht das westliche Niveau. Eine Verständigung auf Englisch ist in der Regel möglich, auf Deutsch nur selten.
Die Ärzteliste finden Sie
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Haftungsausschuss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
Anwaltsliste
Die Zulassung als Anwalt ist nur über den Nepal Bar Council möglich. Mit der Zulassung als „Advocate“ kann der Anwalt am District Court, Court of Appeal und Supreme Court tätig werden. Die Zulassung gewährleistet landesweit örtliche und sachliche Zuständigkeit.
Grundsätzlich besteht kein Anwaltszwang. Die Hinzuziehung eines guten, einflussreichen Rechtsbeistands wird empfohlen.
Pflichtverteidigung gibt es nur in Strafsachen.
Im Gastland gibt es keine Gebührenregelung. Honorare sind frei zu verhandeln.
Prozesskostenhilfe wird für Ausländer nicht gewährt.
Im Gastland gibt es keine Institutionen, die sich mit Rechtsverfolgung befassen oder Beratungstätigkeit gegen Gebühr übernehmen. Kostenlose Beratung wird ebenfalls nicht gewährt.
Die Anwaltsliste finden Sie hier.
Übersetzer
Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.
Nepal kennt das Instrument des bestellten oder beeidigten Dolmetschers oder Übersetzers nicht.
Sie können einen Übersetzer in Deutschland über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.
Alle Angaben beruhen auf Erkenntnisse und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.