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Amtshilfe für deutsche Behörden (Urkundenüberprüfung)

Hand hält Siegel über weißem Papier

Amtshilfe, © colourbox

Artikel

Die Deutsche Botschaft Kathmandu musste feststellen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher nepalesischer Urkunden nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amts eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden unterrichtet.

Es besteht jedoch für innerdeutsche Behörden (in der Regel Standesämter, Ausländerbehörden und Gerichte) im Bedarfsfall die Möglichkeit, im Rahmen der Amtshilfe eine formelle und inhaltliche Überprüfung nepalesischer Urkunden bei der Botschaft zu ersuchen. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung hingegen nicht veranlasst werden.

Die Botschaft kann diese Überprüfung nicht selbst vornehmen. Sie stützt sich dabei auf die Hilfe eines Vertrauensanwaltes. Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Botschaft an die anfragende innerdeutsche Behörde.

Zur Vermeidung wiederholter Überprüfungen werden die überprüften Urkunden auf der Rückseite mit einem entsprechenden Prüfvermerk versehen.

Voraussetzungen für die Bearbeitung eines Amtshilfeersuchens:

  1. Vorlage der zu überprüfenden Personenstandsurkunde(n) im Original mit je einer gut leserlichen und vollständigen Fotokopie in A4-Größe. Urkunden in nepalesischer Sprache müssen in die englische oder deutsche Sprache übersetzt werden;
  2. Bei Prüfung von nepalesischen Heiratsurkunden ist die Vorlage von Fotos des Brautpaars, der Hochzeitsgäste und der Feierlichkeiten, sofern vorhanden, erforderlich;
  3. Bei Heiratsurkunde: einfache Kopie der Reisepässe der biometrischen Seite beider Ehepartner;
  4. Bei Geburtsurkunden: einfache Kopie der Staatsangehörigkeitsausweise (Citizenship Certificate) und/oder einfache Kopie der Reisepässe der biometrischen Seite beider Elternteile
  5. Beglaubigte Kopie in A4-Größe des nepalesischen „Citizenship Certificate“;
  6. ggf. Angaben zum letzten/aktuellen Aufenthaltsort des Urkundeninhabers in Nepal
  7. Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Botschaft

Die Kosten für eine Urkundenüberprüfung betragen:

  • für die Überprüfung von Urkunden innerhalb des Kathmandu-Tals*:25.000,- NPR / Urkunde (ca. 250,- EUR)
  • für die Überprüfung von Urkunden außerhalb des Kathmandu-Tals: 55.000,- NPR / Urkunde (ca. 550,- EUR)

Die Kosten fallen pro zu bereisendem Distrikt an und nicht pro einzelner Urkunde. Sofern allerdings mehrere Distrikte im Rahmen der Urkundenüberprüfung bereist werden müssen, fallen die Kosten pro Urkunde/Distrikt an.

* Es wird um Beachtung gebeten, dass es im Kathmandu-Tal drei Distrikte gibt (Kathmandu, Lalitpur/Patan und Bhaktapur).

Die Überprüfung der Urkunden nimmt ca. drei bis sechs Monate in Anspruch. Die Botschaft wird für den Fall, dass sich aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall bei der Bearbeitung eine Verzögerung abzeichnet, einen entsprechenden Zwischenbescheid erteilen.

Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Innerdeutsche Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts nutzen: Auswärtiges Amt, für Botschaft Kathmandu, Kurstr. 36, 11017 Berlin. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.

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