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Erbschaftsangelegenheiten
Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox
Die deutsche Botschaft kann in Erbschaftsangelegenheiten sowohl beratend tätig werden als auch bei der Stellung entsprechender Anträge behilflich sein.
Soweit eine Beurkundung erforderlich wird, ist wegen der oftmals umfangreichen Vorbereitungen vorherige Verbindungsaufnahme erforderlich. Kontaktieren Sie und über unser Kontaktformular.