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Erbschaftsangelegenheiten

Auf einem orangefarbenen Papier liegt ein Füller.

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox

Artikel

Die deutsche Botschaft kann in Erbschaftsangelegenheiten sowohl beratend tätig werden als auch bei der Stellung entsprechender Anträge behilflich sein.

Soweit eine Beurkundung erforderlich wird, ist wegen der oftmals umfangreichen Vorbereitungen vorherige Verbindungsaufnahme erforderlich. Kontaktieren Sie und über unser Kontaktformular.

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