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Beglaubigungen, Beurkundungen und Bescheinigungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Allgemeine Informationen
Für den deutschen Rechtsverkehr ist es häufig notwendig, dass Unterschriften bzw. Kopien beglaubigt werden müssen oder Beurkundungen vorgenommen werden sollen. Diese Services bieten wir im Rahmen der konsularischen Arbeit an. Auch konsularische Bescheinigungen können wir Ihnen auf Anfrage gerne ausstellen.
Unterschrifts-/ oder Kopiebeglaubigung
Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form. Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.
Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.
In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele hierfür sind:
- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
- Beantragung eines Führungszeugnisses
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
- Beglaubigung von Fotokopien
- Vertretung bei Anmeldung der Eheschließung in Deutschland
Sie können auch die Beglaubigung einer Kopie vornehmen lassen. Mit der Beglaubigung einer Kopie bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine Belehrung über das kopierte Dokument findet nicht statt. Bitte bringen Sie zur Vorsprache bereits gedruckte Kopien mit, da in der Botschaft keine Kopie der mitgebrachten Originale erfolgen kann.
Eine Unterschriftsbeglaubigung bzw. eine Beglaubigung einer Kopie kann an der Botschaft dienstags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 10:30 Uhr vorgenommen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Anliegen einfach während der genannten Öffnungszeit bei der Botschaft vor. Mit langen Wartezeiten ist i.d.R. nicht zu rechnen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig, aber möglich, sofern außerhalb der o.g. Servicezeiten beglaubigt werden soll. Kontaktieren Sie uns hierfür bitte über das Kontaktformular.
Die Gebühr für eine Unterschrifts-/ oder Kopiebeglaubigung variiert und orientiert sich teilweise am Wert des Rechtsgeschäfts, für das Sie die Beglaubigung benötigen und kann zwischen 20,- Euro und 250,- Euro betragen. Die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft per Kreditkarte oder bar in NPR zu begleichen.
Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung ist die „aufwendigere“ Form und erfordert einen Termin in der Botschaft, der u.a. auch eine umfangreiche Belehrung enthält.
Sollten Ihnen nicht klar sein, ob in Ihrem Fall eine Beglaubigung ausreicht oder eine notarielle Beurkundung vorgenommen werden muss, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Daraufhin werden Sie von uns beraten und wir können Ihnen mitteilen, welche Form gewählt werden muss bzw. werden sollte.
Einige Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:
- unwiderrufliche Vollmacht für Grundstücksveräußerungen
- eidesstattliche Versicherung (z. B. in Rentenangelegenheiten, bei Führerscheinverlust, über den Familienstand etc.)
- Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
- Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
Die notarielle Beurkundung muss durch einen Konsularbeamten vorbereitet werden und kann deshalb nur nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular mit ausreichend Vorlaufzeit, da die Vorbereitung mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie erhalten dann eine Liste der einzureichenden Dokumente sowie einen Termin.
Sonstiges: Bescheinigungen
Die deutsche Botschaft kann Ihnen außerdem in Ausnahmefällen u.a. folgende Bescheinigungen kostenpflichtig erstellen:
- Ausfuhrbescheinigungen
- Umzugsbescheinigung für Ihren Umzug nach Nepal
- sonstige konsularische Bescheinigungen