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Welches Visum muss ich beantragen?

04.03.2020 - FAQ

Wenn Sie zu einem kurzfristigen Aufenthalt bis zu 90 Tage nach Deutschland reisen möchten, dann beantragen Sie ein Schengen-Visum. Dieses berechtigt zur Einreise in alle Schengen-Staaten. Das Schengen-Visum kann für folgende Zwecke beantragt werden:

  • Besuch
  • Geschäftlich
  • Medizinische Behandlung
  • Sprachkurs bis zu drei Monaten
  • Tourismus

Wenn Sie zu einem langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) in Deutschland einreisen möchten, dann beantragen Sie ein Nationales Visum. Mit einem Nationalen Visum können Sie auch in alle Schengen Staaten für maximal 90 Tage im Halbjahr reisen. Es kann für die folgenden Zwecke beantragt werden:

  • Familiennachzug
  • Eheschließung
  • Erwerbstätigkeit
  • Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in der Bundesrepublik Deutschland
  • Arbeitsplatzsuche
  • Duale Berufsausbildung in Deutschland
  • Duale Berufsausbildung in Deutschland mit vorherigem Sprachkurs
  • Praktikum
  • Spezialitätenkoch
  • Studium
  • Schulbesuch
  • Langzeitsprachkurs
  • Au-pair
  • Freiwilligendienst
  • Wiedereinreise (Rückkehrvisa)

Visumverfahren

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