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Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten

30.08.2019 - Artikel

Am 1.3.2020 treten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.

Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen© colourbox.de

Bevor sie ihr Visum beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten. Dies ist auch schon möglich, bevor die neuen Vorschriften im März 2020 in Kraft treten.


Etwas andere Vorschriften werden für Fachkräfte gelten, die älter sind als 45 Jahre. Kommen sie zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland, müssen sie einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt oder den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung vorlegen.

Weitere Informationen

Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.

Make it in Germany

Die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland stellt umfassende Informationen dazu zur Verfügung, wo man in Ihrem Land Deutsch lernen kann:

Webseiten der Auslandsvertretungen

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