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Wie eröffne ich ein Sperrkonto?

Coins falling

Pennies from heaven!, © dpa/pa

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Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumverfahren ausreichende finanzielle Mittel nachweisen.

Sie können selbst wählen, wo Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden. Dabei gelten gewisse Regelsätze. Für Studierende beträgt die nachzuweisende Summe zur Zeit 11.208 Euro / Jahr, welche bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss. Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat (für Studierende 934 Euro) zulassen.
Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten sein. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise die zuständige Ausländerbehörde. Ein Sperrvermerk stellt daher nur sicher, dass immer ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Er berechtigt den Sperrbegünstigten nicht zum Zugriff auf das Sperrkonto.

Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl.

Weitere Informationen finden Sie hier: Webseite des Auswärtigen Amtes.

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