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Schengen-Visa
Die Deutsche Botschaft bearbeitet Visumanträge für Reisende, deren Hauptreiseziel in Deutschland, Slowenien und Luxemburg liegt.
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Zudem nehmen wir Ihren Antrag entgegen, wenn Sie nach Luxemburg oder Slowenien reisen.
Sollten Sie jedoch in den Schengen-Raum nur zum Transit einreisen, können Sie ein Flughafentransitvisum (Kategorie A)beantragen. Dieses Visum ermöglicht nur einen kurzen Zwischenstopp an einem internationalen Flughafen. Weder das Verlassen des internationalen Transitbereichs des Flughafens noch Übernachtungen in einem Hotel sind möglich. Wenn Sie den internationalen Transitraum verlassen müssen (z.B. um einen Anschlussflug an einem anderen Flughafen zu nehmen, um den Schengen-Raum zu verlassen), beantragen Sie bitte ein reguläres Schengen-Visum.
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Bitte buchen Sie sich einen Termin.
- Füllen Sie bitte das Online Formular (VIDEX) aus. Anschließend drucken Sie es aus, unterschreiben es und reichen es zusammen mit den anderen erforderlichen (untenstehend ein PDF zum Download und handschriftlichem Ausfüllen).
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Passbild alle Voraussetzungen erfüllt.
(Informationsdokument finden Sie unten) - Wenn Sie ein Schengen-Mehrjahresvisum beantragen möchten, drucken Sie bitte die Erklärung zur Krankenversicherung aus (das Formular finden Sie unten)
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin (Terminbuchungssystem) in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Wie viel Kostet ein Visum?
Für Erwachsene (ab 12 Jahre): 90,00 EUR
Kinder 0-6 Jahre: kostenfrei
Kinder 6-11 Jahre: 45,00 EUR
Ehegatten deutscher Staatsangehöriger oder Angehöriger anderer EU-Staaten: kostenfrei
Minderjährige Kinder deutscher Staatsangehöriger oder Angehöriger anderer EU-Staaten: kostenfrei
Eltern von minderjährigen Deutschen/EU-Staatlern: kostenfrei
Die Gebühren sind per Kreditkarte oder bar in NPR zum tagesaktuellen Wechselkurs bei Antragstellung zu entrichten.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und mit mindestens 3 Monaten Gültigkeit nach der geplanten Rückkehr) mit mindestens zwei leeren Seiten
- Schengen-Visumsantragsformular (alle Fragen müssen beantwortet werden) zusammen mit Erklärung zu wahren und vollständigen Informationen
- Staatsbürgerangehörigenausweis, Original und eine Kopie
- 1 Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses (Kopie im Format A4)
- Reisekrankenversicherung, Original und eine Kopie (gültig für alle Schengen-Mitgliedstaaten, mindestens 30.000,00 Euro)
- Flugreservierung (ggf. Bahntickets)
- Nachweis der Unterkunft für Ihren gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum
- 1 Kopie jedes vorherigen Schengen-, UK- oder USA-Visums (falls bereist)
- Für Minderjährige: Bei Reisen ohne Eltern, Einwilligungsschreiben und Antragsformular, das von beiden Elternteilen unterzeichnet wurde; Kopie der Datenseite der Pässe der Eltern oder Staastangehörigenausweis. Eltern müssen während des Visumsantrags anwesend sein.
- Einladungsschreiben aus Deutschland oder dem Land, dass sie bereisen, mitsamt Ihrer kompletten Reiseroute
- Urlaubsbescheinigung Ihres Unternehmens (falls beschäftigt), Einverständniserklärung ihrer Reise von Schule oder Universität (falls Student)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihren Aufenthalt
- Wenn die Kosten vom Einladenden übernommen werden, dann eine Verpflichtungserklärung nach Artikel 66-68 AufenthG von Ihrem Einlader – Original und Kopie
- Ggfs. Kopie des deutschen Aufenthaltstitels des Einladenden
- Nachweis Ihres finanziellen Status: wenn Sie beschäftigt sind: Schreiben Ihres Arbeitgebers (Angabe zu Ihrem Jahres-/Monatseinkommen, und den Zeitraum Ihrer Beschäftigung), wenn Sie selbständig sind: Nachweis der Unternehmensregistrierung, einschließlich PAN und Nachweis der Steuerzahlung (Original und eine Kopie)
- persönliche Kontoauszüge der letzten sechs Monate (nur Originale werden akzeptiert)
- Nachweis des Personenstands: Originale und Kopien Ihrer Heiratsurkunde und Geburtsurkunde ihrer Kinder (alternativ: Beziehungsbescheinigung) - max. 6 Monate alt
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
Zusätzliche Dokumente für eine Geschäftsreise
- Einreichung einer formellen Verpflichtungserklärung (Original und 1 Kopie des Dokuments) nach 66-68 AufenthG, unterzeichnet von der einladenden Firma bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland, oder ein informelles Einladungsschreiben, in dem der Sponsor erklärt die Kosten nach 66-68 AufenthG zu übernehmen.
- Firmenkontoauszüge der letzten sechs Monate
- Detaillierter Zeitplan Ihrer Geschäftsbesprechungen
- Ausstellerausweis / Besucherpass (falls der Bewerber zu einer Messe gehen möchte)
Bitte bereiten Sie einen Antrag mit den oben genannten Dokumenten vor und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. Alle Dokumente müssen in der vorgegebenen Reihenfolge als Original, Kopien im Format: DIN A4, vorgelegt werden. Alle Dokumente in nepalesischer Sprache müssen durch eine englische oder deutsche Übersetzung unterstützt werden.
Nur Anträge mit vollständiger Dokumentation können akzeptiert werden.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Die Abholzeiten sind Dienstag 13:30 - 14:30 Uhr und Freitag 10:00 Uhr - 11:00 Uhr. Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Quittung, dort wird Ihr Abholdatum genannt. Ab diesem Tag liegt Ihr Pass i.d.R. für Sie zur Abholung bereit, in Ausnahmefällen kann sich die Bearbeitung verzögern. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu stellen Sie der betreffenden Person bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit. Während des Interviews muss angegeben werden, ob eine andere Person zur Visumabholung bevollmächtigt wird.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)
Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das
einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
b. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.