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Nationale Visa

Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa© Colourbox

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte Ihren Antrag online aus, diesen drucken Sie im Anschluss aus und bringen ihn ausgedruckt mit oder füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit: Antrag Nationales Visum PDF / 485 KB  
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt, bitte schauen Sie sich hierzu die unten stehende Sammlung zu den Visa-Kategorien an.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Passfotos den Voraussetzungen entsprechen: Passbild-Richtlinien PDF / 2 MB
  • Nur ein Termin pro Person ist zulässig. Hier geht es zum Terminbuchungssystem.
  • Informationen zu Sperrkonten gibt es hier: Eröffnung eines Sperrkontos

Visa Kategorien

Ehegatten, die beabsichtigen zu ihrem Ehepartner mit Wohnsitz in Deutschland zu ziehen, oder gemeinsam mit ihrem Ehegatten nach Deutschland umziehen, können ein bis zu 90 Tage gültiges Einreisevisum erhalten, das von der Ausländerbehörde nach Einreise in eine Aufenthaltsgenehmigung umgeschrieben wird. Es ist nicht möglich, den Zweck des Visumantrags nach Einreichung des Antrags zu ändern.

Alle Dokumente müssen in der vorgegebenen Reihenfolge als Original und Kopie im Format DIN A4 vorgelegt werden.

Alle Dokumente in nepalesischer Sprache müssen mit einer englischen oder deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

Nur Anträge mit vollständiger Dokumentation können akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die deutsche Botschaft das Recht vorbehält, zusätzliche Dokumente anzufordern oder ein zusätzliches Interview zu vereinbaren.

Die Vorlage der oben genannten Dokumente garantiert nicht, dass ein Visum erteilt wird.

Die Einreichung unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung eines Visumgesprächs kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.

Gebühren

Visagebühren sind in nepalesischen Rupien zu entrichten. Die Gebühren sind in Euro festgelegt; daher kann das Äquivalent in nepalesischer Währung je nach Wechselkurs variieren. Die vollständige Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten, und wird, falls der Visumantrag abgelehnt wird, nicht zurückerstattet.  Die Visagebühr beträgt 75,00 EUR

Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen oder europäischen Staatsangehörigen (EU) und Eltern minderjähriger deutscher oder EU-Bürger wird keine Gebühr erhoben.

Bearbeitungszeit

Die Mindestdauer für die Bearbeitung des Visums für die Familienzusammenführung beträgt mindestens 3 Monate, da Ihr Antrag zur endgültigen Genehmigung an die zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet werden muss.

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen eine Urkundenüberprüfung der Dokumente durchgeführt wird. Im Falle der Überprüfung der Dokumente kann die Bearbeitungszeit sich um weitere 6 Wochen verlängern. Die Gebühr für die Überprüfung muss durch den Antragsteller selbst getragen werden und variiert je nach Herkunft der Dokumente.

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Bitte bereiten Sie einen Antrag mit den genannten Dokumenten vor und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. Bitte tackern Sie nichts und bitte benutzen Sie keine Büroklammern, da Ihr Antrag unmittelbar nach der Antragstellung eingescannt wird.

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Checkliste

  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens einem weiteren Jahr, Original und eine Kopien
  • 1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate
  • Antragsformular für ein Nationales Visum (bitte benutzen Sie VIDEX) - alle Fragen müssen beantwortet werden, unvollständige Formulare können nicht akzeptiert werden
  • Staatsangehörigenausweis, Original und eine Kopie
  • Geburtsurkunde, Original und eine Kopie
  • Schulabschlusszeugnis, Original und eine Kopie
  • Akademisches Abschlusszeugnis, falls zutreffend, Original und eine Kopie
  • Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse (Mindestniveau A1, nicht älter als 6 Monate). Es können nur Zertifikate folgender Institutionen anerkannt werden: Goethe-Zentrum Kathmandu in Thapathali, oder VHS Bhaktapur. Bitte beachten Sie, dass es unter bestimmten Umständen Ausnahmen von dieser Anforderung gibt*
  • Kopie des Reisepasses Ihres Ehepartners (eine Kopie in A4 Format)
  • Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten, nicht älter als 6 Monate
  • Kopie des Aufenthaltstitels des Ehegatten für Deutschland, falls zutreffend
  • Heiratsurkunde Original und eine Kopie - wenn die Eheschließung nicht in Nepal oder Deutschland stattgefunden hat, ist eine Heiratsurkunde mit Apostille erforderlich
  • FALLS ZUTREFFEND: Scheidungsurteil und Nachweise aller ehelichen Eheschließungen beider Ehegatten, deutsches Scheidungsurteil mit "Rechtskraftvermerk", jeweils eine Kopie
  • FALLS ZUTREFFEND: Sterbeurkunde des ehemaligen Ehegatten, Original und eine Kopie
  • Kopie des gültigen Arbeitsvertrages und Mietvertrags des in Deutschland lebenden Ehegatten - in der Regel nicht notwendig, wenn der Ehegatte deutscher Staatsangehöriger ist
  • Der Nachweis über die für Deutschland gültige Krankenversicherung, der mindestens die ersten drei Monate des Aufenthalts in Deutschland abdeckt, ist vor der Ausreise nach Deutschland vorzulegen

*Ausnahmen vom A1-Sprachnachweis:

  • wenn Deutschkenntnisse offensichtlich sind (= klar identifizierbare Deutschkenntnisse bei dem persönlich eingereichten Antrag)
  • bei Hochschulabsolventen mit guten Beschäftigungs- und Integrationsaussichten
  • wenn der geplante Aufenthalt in Deutschland nur vorübergehend ist
  • bei der Wiedereinreisenach Deutschland, d. h. wenn der Antragsteller zuvor mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz in Deutschland gelebt hat
  • wenn es dem Antragsteller auf lange Sicht aufgrund einer körperlichen, oder geistigen Behinderung oder Krankheit unmöglich ist, eine Fremdsprache zu erlernen
  • wenn der in Deutschland lebende Ehegatte Staatsangehöriger  eines der in § 41 der Aufenthaltsverordnung genannten statusfreien Staaten ist, oder in Deutschland Freizügigkeit  genießt, d. h. Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU (außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz
  • wenn die Referenzperson im Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, § 18c Absatz 3, AufenthG den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 AufenthG für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 AufenthG ist   
  • wenn die Referenzperson unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU Inhaber einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, den §§ 18d, 19c Absatz 1 AufenthG für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 war.
  • im Falle eines Ehegattennachzuges zu Schutzberechtigten, sofern die Ehe vor dem Umzug des Begünstigten nach Deutschland geschlossen wurde
  • sofern eine zusätzliche Freistellung gilt, wenn es aufgrund besonderer Umstände nicht möglich ist oder es als unangemessen erachtet wird, vom Ehegatten zu erwarten, dass er sich vor der Einreise um Grundkenntnisse der deutschen Sprache bemüht. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sprachkurse im jeweiligen Land dauerhaft nicht verfügbar sind oder wenn der Besuch eines solchen Unterrichts ein großes Sicherheitsrisiko mit sich bringt und andere vielversprechende Alternativen (z. B. mit Büchern oder Online-Kursen) zum Erlernen der Sprache nicht verfügbar sind.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen für eine solche Befreiung erfüllen, müssen Sie bei der Einreichung Ihres Antrags einen relevanten Nachweis über das Vorliegen des Grunds für die Freistellung vorlegen.

Umfangreiche Informationen finden Sie zudem hier.

Die Vorschriften wurden von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erlassen und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Minderjährige, die beabsichtigen, zu ihren Eltern mit Wohnsitz in Deutschland zu ziehen, oder gemeinsam mit ihren Eltern nach Deutschland umzuziehen, können ein bis zu 90 Tage gültiges Einreisevisum erhalten, das von der Ausländerbehörde nach Einreise in eine Aufenthaltsgenehmigung umgeschrieben wird. Es ist nicht möglich, den Zweck des Visumantrags nach Einreichung des Antrags zu ändern.

Alle Dokumente müssen in der vorgegebenen Reihenfolge als Original und Kopie im Format DIN A4 vorgelegt werden.

Alle Dokumente in nepalesischer Sprache müssen mit einer englischen oder deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

Nur Anträge mit vollständiger Dokumentation können akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die deutsche Botschaft das Recht vorbehält, zusätzliche Dokumente anzufordern oder ein zusätzliches Interview zu vereinbaren.

Die Vorlage der oben genannten Dokumente garantiert nicht, dass ein Visum erteilt wird.

Die Einreichung unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung eines Visumgesprächs kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.

Gebühren

Visagebühren sind in nepalesischen Rupien zu entrichten. Die Gebühren sind in Euro festgelegt (derzeit 37,50 EUR für das Alter von 0-17 Jahren); daher kann das Äquivalent in nepalesischer Währung je nach Wechselkurs variieren. Die vollständige Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten, und wird, falls der Visumantrag abgelehnt wird, nicht zurückerstattet.

Kinder von deutschen Staatsangehörigen oder europäischen Staatsangehörigen (EU) wird keine Gebühr erhoben.

Bearbeitungszeit

Die Mindestdauer für die Bearbeitung des Visums für die Familienzusammenführung beträgt drei Monate, da Ihr Antrag zur endgültigen Genehmigung an die zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet werden muss.

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen eine Urkundenüberprüfung der Dokumente durchgeführt wird. Im Falle der Überprüfung der Dokumente kann die Bearbeitungszeit sich um weitere 6 Wochen verlängern. Die Gebühr für die Überprüfung muss durch den Antragsteller selbst getragen werden, und variiert je nach Herkunft der Dokumente.

Minderjährige unter 16 Jahren:

Eine schriftliche Zustimmung der Eltern (Vater und Mutter) oder des Erziehungsberechtigten (mit Vormundschaftsnachweis) ist erforderlich. Eltern, die in Nepal leben, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung anwesend sein.

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Bitte bereiten Sie einen Antrag mit den genannten Dokumenten vor und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. Bitte tackern Sie nichts und bitte benutzen Sie keine Büroklammern, da Ihr Antrag unmittelbar nach der Antragstellung eingescannt wird.

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Checkliste

Bevor Sie Ihren Antrag bei der Botschaft einreichen, bereiten Sie bitte die folgenden Dokumente vor:

  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens einem weiteren Jahr, Original und zwei Kopien. 
  • 1 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate
  • Antragsformular für ein Nationales Visum (bitte benutzen Sie VIDEX)
  • Staatsangehörigenausweis oder „Minor Identiy“ Ausweis, Original und eine Kopie
  • Geburtsurkunde, Original und eine Kopie
  • Schulabschluss einschließlich Geburtsdatum, Original und eine Kopie - falls zutreffend
  • Wenn älter als 16 Jahre: Nachweis der Deutschkenntnisse (C1-Niveau) durch einen nach Standard ALTE zertifizierten Prüfungsanbieter (Verband der Sprachtester in Europa); Es können nur Zertifikate folgender Institutionen anerkannt werden: Goethe-Zentrum Kathmandu in Thapathali und VHS Bhaktapur. Bitte beachten Sie, dass es unter bestimmten Umständen eine Ausnahme von dieser Regel gibt. Ob Sie von dieser Regelung ausgenommen sind, kann in der Regel im Rahmen des Schaltergespräches festgestellt werden. Die Ausnahmen sind in § 32 Abs. 2 AufenthG aufgelistet
  • Kopie der Reisepässe und der Staatsangehörigenausweise der Eltern (Kopie im Format A4)
  • Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils, nicht älter als 6 Monate
  • Kopie des Aufenthaltstitels der Eltern in Deutschland, falls zutreffend
  • Heiratsurkunde der Eltern im Original und eine Kopie
  • Wenn die Eheschließung nicht in Nepal oder Deutschland stattgefunden hat, ist eine Heiratsurkunde mit Apostille erforderlich
  • FALLS ZUTREFFEND: Scheidungsurteil und Nachweis aller früheren Ehen beider Ehegatten mit Informationen darüber, wer das Sorgerecht für den Minderjährigen hat, ggfs. deutsches Scheidungsurteil mit "Rechtskraftvermerk"
  • Nachweis über die Sorgeberechtigung
  • Wenn ein Elternteil weiterhin dauerhaft in Nepal wohnt: Falls Eltern geschieden sind, muss Vater/Mutter in Deutschland das alleinige Sorgerecht nachweisen (z.B. Sorgerechtsanordnung im Scheidungsbeschluss, Sorgerechtserlass) ODER falls beide Elternteile noch das Sorgerecht teilen, muss der verbleibende Elternteil der Verbringung des Kindes nach Deutschland schriftlich zustimmen ODER falls die Eltern noch verheiratet sind, Einwilligungserklärung der in Nepal ansässigen Elternteils, die Erklärung muss persönlich bei der deutschen Botschaft unterzeichnet werden
  • Der Nachweis über die für Deutschland gültige Krankenversicherung, der mindestens die ersten drei Monate des Aufenthalts in Deutschland abdeckt, sind vor der Ausreise nach Deutschland vorzulegen

Die Vorschriften wurden von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erlassen und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Nepalesische Staatsbürger*innen, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten wollen, benötigen vor ihrer Abreise ein Visum. Sowohl Fachkräfte mit einer Berufsausbildung als auch solche mit einer akademischen Ausbildung können ein Visum erhalten, sofern ein Bescheid über die Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit des ausländischen Abschlusses vorliegt. 

Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland finden Sie hier.

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier:

Anerkennung in Deutschland

Make it in Germany

Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel notwendig. Um das Verfahren zu beschleunigen, gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Vorabzustimmung", weitere Informationen finden Sie hier.

Ein Antrag kann nur bei der deutschen Botschaft Kathmandu unter der Voraussetzung gestellt werden, dass der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz in Nepal hat.

Alle Dokumente müssen in der vorgegebenen Reihenfolge als Original und Kopie im Format DIN A4 vorgelegt werden.

Alle Dokumente in nepalesischer Sprache müssen mit einer englischen oder deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

Nur Anträge mit vollständiger Dokumentation können akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die deutsche Botschaft das Recht vorbehält, zusätzliche Dokumente anzufordern oder ein zusätzliches Interview zu vereinbaren.

Die Vorlage der oben genannten Dokumente garantiert nicht, dass ein Visum erteilt wird.

Die Einreichung unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung eines Visumgesprächs kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.

Gebühren

Visagebühren sind in nepalesischen Rupien zu entrichten. Die Gebühren sind in Euro festgelegt; Daher kann das Äquivalent in nepalesischer Währung je nach Wechselkurs variieren. Die vollständige Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten, und wird, falls der Visumantrag abgelehnt wird, nicht zurückerstattet.  Die Visumgebühr beträgt 75,00 EUR.

Bearbeitungszeit

Da Ihr Antrag unter Umständen an die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland weitergeleitet werden muss, dauert die Bearbeitung des Antrages mindestens zwei bis sechs Wochen.

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Bitte bereiten Sie einen Antrag mit den genannten Dokumenten vor und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. Bitte tackern Sie nichts und bitte benutzen Sie keine Büroklammern, da Ihr Antrag unmittelbar nach der Antragstellung eingescannt wird.

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Checkliste

Bevor Sie Ihren Antrag bei der Botschaft einreichen, bereiten Sie bitte die folgenden Dokumente vor:

  • Gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten
  • 1 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate
  • Antragsformular für ein Nationales Visum (bitte benutzen Sie VIDEX)
  • Erklärung zu wahren und vollständigen Informationen
  • Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses (Kopie im Format A4)
  • Staatsangehörigenausweis, eine Kopie
  • Motivationsschreiben, in dem der genaue Zweck und die Dauer des Aufenthalts erläutert werden
  • Lebenslauf
  • Arbeitsvertrag im Original mit einem Unternehmen in Deutschland (mit Unterschrift)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Deputationsauftrag des nepalesischen Arbeitgebers – falls zutreffend
  • Nachweis von Qualifikations- und Erfahrungsnachweisen für die zukünftige Beschäftigung in Deutschland
  • Anabin Auszug (Abschluss + Universität) oder Bescheid über Gleichwertigkeit/Vergleichbarkeit des im Ausland erworbenen Beruf-/Bildungsabschlusses
  • Gegebenenfalls – Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Krankenversicherung - Nach der Genehmigung des Visumantrags und bevor das Visum ausgestellt werden kann, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Reisekrankenversicherung für den Zeitraum ab Einreise und dem Beginn der Beschäftigung haben, wenn diese Beweise nicht bereits vorgelegt wurden.

Die Vorschriften wurden von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erlassen und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Nepalesische Staatsbürger*innen können ein Einreisevisum zu Studienzwecken erhalten, das von der Ausländerbehörde nach Einreise in eine Aufenthaltsgenehmigung umgeschrieben wird. Es ist nicht möglich, den Zweck des Visumantrags nach Einreichung des Antrags zu ändern.

Alle Dokumente müssen in der vorgegebenen Reihenfolge als Original und Kopie im Format DIN A4 vorgelegt werden.

Alle Dokumente in nepalesischer Sprache müssen mit einer englischen oder deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

Nur Anträge mit vollständiger Dokumentation können akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die deutsche Botschaft das Recht vorbehält, zusätzliche Dokumente anzufordern oder ein zusätzliches Interview zu vereinbaren.

Die Vorlage der oben genannten Dokumente garantiert nicht, dass ein Visum erteilt wird.

Die Einreichung unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung eines Visumgesprächs kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.

Gebühren

Visagebühren sind in nepalesischen Rupien zu entrichten. Die Gebühren sind in Euro festgelegt; Daher kann das Äquivalent in nepalesischer Währung je nach Wechselkurs variieren. Die vollständige Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten, und wird, falls der Visumantrag abgelehnt wird, nicht zurückerstattet.  Die Visagebühr beträgt 75,00 EUR

Sollten Sie jedoch ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln (z.B.  DAAD-Stipendium) erhalten haben, sind Sie von der Zahlung der Visumgebühr befreit.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit Ihres Visums zu Studienzwecken beträgt ca. 6 Wochen, da Ihr Antrag an die zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland zur Entscheidung weitergeleitet werden muss.

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Bitte bereiten Sie einen Antrag mit den genannten Dokumenten vor und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. Bitte tackern Sie nichts und bitte benutzen Sie keine Büroklammern, da Ihr Antrag unmittelbar nach der Antragstellung eingescannt wird.

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Checkliste

Bitte bereiten Sie die folgenden Dokumente für Ihr Visum vor:

  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument mit mindestens zwei leeren Seiten
  • 1 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate
  • Antragsformular für ein Nationales Visum (bitte benutzen Sie VIDEX)
  • Unterzeichnete Erklärung zu wahren und vollständigen Informationen
  • Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses (Kopie der Größe A4) + letzte Seite
  • Staatsangehörigenausweis, Original und eine Kopie
  • Selbstgeschriebenes Motivationsschreiben, in dem Sie Ihre Motivation und Gründe für ein Studium in Deutschland erläutern
  • Nachweis der Zulassung zur jeweiligen Universität oder Institution (gegebenenfalls Stipendienzertifikat)
  • Schulabgangszeugnis der 10. Klasse mit Noten im Original und eine Kopie
  • Zeugnis der 12. Klasse mit Noten im Original und eine Kopie
  • Nachweis früherer Studien im relevanten Bereich (z.B. Bachelor-Abschluss, Transkript) im Original und eine Kopie
  • Für indische Schul- oder Universitäts-Abschlüsse ist zwingend ein APS Zertifikat beizufügen! Ausnahmen hierfür gibt es nur für Studierende mit deutschen oder europäischen öffentlichen Stipendien
  • Nachweis der Englischkenntnisse (TOEFL, IELTS) (falls nicht von der Universiät bereits bei Zulassung geprüft)
  • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache (sofern seitens der Universität erforderlich). Es können nur Zertifikate folgender Institutionen anerkannt werden: Goethe-Zentrum Kathmandu in Thapathali, oder VHS Bhaktapur
  • Nachweis der finanziellen Mittel zur Deckung der Kosten für die Zeit Ihres Studiums durch folgende Dokumente:
  • Stipendienbestätigung / Stipendium – falls zutreffend-
  • Förmlichen Sponsoring-Brief eines in Deutschland lebenden Sponsors – falls zutreffend- ("Verpflichtungserklärung")
  • Nachweis der finanziellen Lage: z.B. Schreiben des Arbeitgebers (Mit Informationen über Jahres-/Monatseinkommen und Dauer der Beschäftigung mit dem Unternehmen), Firmenregistrierung, Grundbesitzbescheinigung, Nachweis der Steuerzahlung, persönliche Kontoauszüge usw.
  • Ein Sperrkonto ist zum Zeitpunkt des Antrags nicht obligatorisch, kann aber während des Visumprozesses nachgefordert werden. 

Die Vorschriften wurden von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erlassen und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Ein Visum für eine Eheschließung kann nur beantragt werden, wenn eine vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellte Anmeldung zur Eheschließung vorliegt, aus der hervorgeht, indem ein Termin für die beabsichtigte Eheschließung angesetzt ist.

Daher ist es wichtig, sich mit dem zuständigen Standesamt, in dem Sie heiraten möchten, zu erkundigen, welche Unterlagen in Deutschland eingereicht werden müssen, um die Bescheinigung zu erhalten.

Alle Dokumente müssen in der vorgegebenen Reihenfolge als Original und Kopie im Format DIN A4 vorgelegt werden.

Alle Dokumente in nepalesischer Sprache müssen mit einer englischen oder deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

Nur Anträge mit vollständiger Dokumentation können akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die deutsche Botschaft das Recht vorbehält, zusätzliche Dokumente anzufordern oder ein zusätzliches Interview zu vereinbaren.

Die Vorlage der oben genannten Dokumente garantiert nicht, dass ein Visum erteilt wird.

Die Einreichung unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung eines Visumgesprächs kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.

Gebühren

Visagebühren sind in nepalesischen Rupien zu entrichten. Die Gebühren sind in Euro festgelegt; Daher kann das Äquivalent in nepalesischer Währung je nach Wechselkurs variieren. Die vollständige Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten, und wird, falls der Visumantrag abgelehnt wird, nicht zurückerstattet.  Die Visagebühr beträgt 75,00 EUR

Bearbeitungszeit

Die Mindestdauer für die Bearbeitung des Visums für die Eheschließung beträgt mindestens 3 Monate, da Ihr Antrag zur endgültigen Genehmigung an die zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet werden muss.

Bitte beachten Sie, dass unter Umständen eine Urkundenüberprüfung der Dokumente durchgeführt wird. Im Falle der Überprüfung der Dokumente kann die Bearbeitungszeit sich um weitere 6-8 Wochen verlängern. Die Gebühr für die Überprüfung muss durch den Antragsteller selbst getragen werden und variiert je nach Herkunft der Dokumente.

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Bitte bereiten Sie einen Antrag mit den genannten Dokumenten vor und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. Bitte tackern Sie nichts und bitte benutzen Sie keine Büroklammern, da Ihr Antrag unmittelbar nach der Antragstellung eingescannt wird.

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Checkliste

Bitte bereiten Sie die folgenden Dokumente für Ihr Visum vor:

  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens einem weiteren Jahr, Original und zwei Kopien 
  • 1 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate
  • Antragsformular für ein Nationales Visum (bitte benutzen Sie VIDEX)
  • Staatsangehörigkeitsausweis, Original und eine Kopie
  • Kopie Ihres Reisepasses, -wenn Sie schon einmal gereist sind, auch Kopien von Ihrem vorherigen Visum (Kopie im Format A4)
  • Kopie des Reisepasses Ihres/r Verlobten - falls er/sie Nepal schon einmal besucht hat, auch eine Kopie des Nepali-Visums (Kopie im Format A4)
  • Kopie des Aufenthaltstitels Ihres/r Verlobten für Deutschland 
  • falls zutreffend: förmliche Verpflichtungserklärung des Verlobten
  • Meldebescheinigung des/der in Deutschland lebenden Verlobten (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse (Mindestniveau A1, nicht älter als 6 Monate). Es können nur Zertifikate folgender Institutionen anerkannt werden: Goethe-Zentrum Kathmandu in Thapathali, oder VHS Bhaktapur. Bitte beachten Sie, dass es unter bestimmten Umständen Ausnahmen von dieser Anforderung gibt*
  • Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung / Eintragung einer Lebenspartnerschaft, ausgestellt vom deutschen Standesamt (nicht älter als 6 Monate), Original und eine Kopie
  • Kopie aller Unterlagen, die dem Standesamt vorgelegt wurden, um die Bescheinigung über die beabsichtigte Eheschließung zu erhalten
  • Krankenversicherung (nach Genehmigung des Visums)

*Ausnahmen vom A1-Sprachnachweis:

  • wenn Deutschkenntnisse offensichtlich sind (= klar identifizierbare Deutschkenntnisse bei dem persönlich eingereichten Antrag)
  • bei Hochschulabsolventen mit guten Beschäftigungs- und Integrationsaussichten
  • wenn der geplante Aufenthalt in Deutschland nur vorübergehend ist
  • bei der Wiedereinreisenach Deutschland, d. h. wenn der Antragsteller zuvor mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz in Deutschland gelebt hat
  • wenn es dem Antragsteller auf lange Sicht aufgrund einer körperlichen, oder geistigen Behinderung oder Krankheit unmöglich ist, eine Fremdsprache zu erlernen
  • wenn der in Deutschland lebende Ehegatte Staatsangehöriger  eines der in § 41 der Aufenthaltsverordnung genannten statusfreien Staaten ist, oder in Deutschland Freizügigkeit  genießt, d. h. Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU (außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz
  • wenn die Referenzperson im Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, § 18c Absatz 3, AufenthG den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 AufenthG für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 AufenthG ist   
  • wenn die Referenzperson unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU Inhaber einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, den §§ 18d, 19c Absatz 1 AufenthG für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 war.
  • im Falle eines Ehegattennachzuges zu Schutzberechtigten, sofern die Ehe vor dem Umzug des Begünstigten nach Deutschland geschlossen wurde
  • sofern eine zusätzliche Freistellung gilt, wenn es aufgrund besonderer Umstände nicht möglich ist oder es als unangemessen erachtet wird, vom Ehegatten zu erwarten, dass er sich vor der Einreise um Grundkenntnisse der deutschen Sprache bemüht. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sprachkurse im jeweiligen Land dauerhaft nicht verfügbar sind oder wenn der Besuch eines solchen Unterrichts ein großes Sicherheitsrisiko mit sich bringt und andere vielversprechende Alternativen (z. B. mit Büchern oder Online-Kursen) zum Erlernen der Sprache und nicht verfügbar sind.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen für eine solche Befreiung erfüllen, müssen Sie bei der Einreichung Ihres Antrags einen relevanten Nachweis über das Vorliegen des Grunds für die Freistellung vorlegen.

Umfangreiche Informationen finden Sie zudem hier.

Die Vorschriften wurden von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erlassen und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Nepalesische Staatsbürger*innen können ein Einreisevisum zur Aufnahme einer (Berufs-) Ausbildung erhalten, das von der Ausländerbehörde nach Einreise in eine Aufenthaltsgenehmigung umgeschrieben wird. Es ist nicht möglich, den Zweck des Visumantrags nach Einreichung des Antrags zu ändern.

Alle Dokumente müssen in der vorgegebenen Reihenfolge als Original und Kopie im Format DIN A4 vorgelegt werden.

Alle Dokumente in nepalesischer Sprache müssen mit einer englischen oder deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

Nur Anträge mit vollständiger Dokumentation können akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die deutsche Botschaft das Recht vorbehält, zusätzliche Dokumente anzufordern oder ein zusätzliches Interview zu vereinbaren.

Die Vorlage der oben genannten Dokumente garantiert nicht, dass ein Visum erteilt wird.

Die Einreichung unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung eines Visumgesprächs kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.

Gebühren

Visagebühren sind in nepalesischen Rupien zu entrichten. Die Gebühren sind in Euro festgelegt; Daher kann das Äquivalent in nepalesischer Währung je nach Wechselkurs variieren. Die vollständige Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten, und wird, falls der Visumantrag abgelehnt wird, nicht zurückerstattet.  Die Visagebühr beträgt 75,00 EUR

Bearbeitungszeit

Da Ihr Antrag an die zuständigen Behörden in Deutschland weitergeleitet werden muss, dauert die Bearbeitung mindestens 4-6 Wochen. 

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Bitte bereiten Sie einen Antrag mit den genannten Dokumenten vor und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. Bitte tackern Sie nichts und bitte benutzen Sie keine Büroklammern, da Ihr Antrag unmittelbar nach der Antragstellung eingescannt wird.

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Checkliste

  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument mit mindestens zwei leeren Seiten
  • 1 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate
  • Antragsformular für ein Nationales Visum (bitte benutzen Sie VIDEX)
  • Unterzeichnete Erklärung zu wahren und vollständigen Informationen
  • Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses (Kopie der Größe A4) + letzte Seite
  • Staatsangehörigkeitsausweis, Original und eine Kopie
  • Selbstgeschriebenes Motivationsschreiben, in dem Sie Ihre Motivation und Gründe für eine Ausbildung in Deutschland erläutern
  • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1 für qualifizierte Ausbildungen). Es können nur Zertifikate folgender Institutionen anerkannt werden: Goethe-Zentrum Kathmandu in Thapathali, oder VHS Bhaktapur
  • Lebenslauf
  • Vertrag des deutschen Arbeitgebers mit den Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses in Deutschland, einschließlich Zahlung, Unterkunft (falls zutreffend) und Krankenversicherung
  • Ausbildungsplan
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Deputation / No-Objection-Schreiben Ihres lokalen Arbeitgebers – falls zutreffend 
  • Qualifikationsnachweise wie z.B. Schulabschlusszeugnis mit den Noten, Hochschulabschlusszeugnis mit den Noten, Nachweis früherer Studien aus dem jeweiligen Bereich (z.B. .B.A. Transkript), Nachweis früherer Praktika im jeweiligen Bereich, Original und eine Kopie
  • Vorabzustimmung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit – nicht zwingend erforderlich -
  • Krankenversicherung 

Die Vorschriften wurden von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erlassen und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Nepalesische Staatsbürger*innen können bei der zuständigen deutschen Botschaft ein Visum zur Ableistung eines Freiwilligendienstes (FSJ/BFD) beantragen.

Ein Antrag kann nur bei der deutschen Botschaft in Kathmandu gestellt werden, wenn der Antragsteller einen ständigen Wohnsitz in Nepal hat.

Bewerber*innen sollten das Gymnasium (12 Jahre, +2) abgeschlossen haben, und dürfen nicht älter als 27 Jahre sein, wenn sie den Freiwilligendienst "Freiwilliges Soziales Jahr" (FSJ) (Freiwilliger Sozialdienst) oder "Freiwilliges Ökologisches Jahr" (FÖJ / freiwilliger ökologischer Dienst) beginnen. Für den Europäischen Freiwilligendienst "Europäischer Freiwilliger Dienst" (EFD) beträgt die Altersbarriere 30 Jahre. Der Bundesfreiwilligendienst hat keine Altersgrenze.

Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Die Dauer des Freiwilligendienstes in Deutschland kann zwischen 6 und 24 Monaten variieren, die Regel ist jedoch ein ganzes Jahr.

Wenn der Vertrag/die Vereinbarung mit der Arbeitsstelle, keine Informationen über Ihre Unterkunft und Verpflegung enthält, legen Sie bitte einen zusätzlichen Nachweis über die Lebenshaltungskosten vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Familienministeriums oder der Bundesfreiwilligendienste.

Es ist nicht möglich, den Zweck des Visumantrags nach Einreichung des Antrags zu ändern.

Alle Dokumente müssen in der vorgegebenen Reihenfolge als Original, Kopien im Format DIN A4, vorgelegt werden.

Alle Dokumente in nepalesischer Sprache müssen durch eine englische oder deutsche Übersetzung unterstützt werden.

Nur Bewerbungen mit vollständiger Dokumentation können akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die deutsche Botschaft das Recht vorbehält, zusätzliche Dokumente oder ein zusätzliches Interview anzufordern.

Die Vorlage der oben genannten Dokumente garantiert nicht, dass ein Visum erteilt wird.

Die Einreichung unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung eines Visumgesprächs kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.

Gebühren

Visagebühren sind in nepalesischen Rupien zu entrichten. Die Gebühren sind in Euro festgelegt; daher kann das Äquivalent in nepalesischer Währung je nach Wechselkurs variieren. Die vollständige Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten, und wird, falls der Visumantrag abgelehnt wird, nicht zurückerstattet.  Die Visagebühr beträgt 75,00 EUR

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung dauert i.d.R. mindestens vier Wochen.

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Bitte bereiten Sie einen Antrag mit den oben genannten Dokumenten vor und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. Bitte tackern Sie nichts und bitte benutzen Sie keine Büroklammern, da Ihr Antrag unmittelbar nach der Antragstellung eingescannt wird.

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Checkliste

Bitte bereiten Sie die folgenden Dokumente für Ihr Visum vor:

  • Gültiger Reisepass mit mindestens 3 Monaten Gültigkeit nach der geplanten Rückkehr und mit mindestens zwei leeren Seiten
  • 1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate
  • Antragsformular für ein Nationales Visum (bitte benutzen Sie VIDEX)
  • Alle Fragen müssen beantwortet werden, unvollständige Formulare können nicht akzeptiert werden    
  • Erklärung über wahre und vollständige Informationen
  • Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses (Kopie im Format A4)
  • Staatsangehörigkeitsausweis
  • Motivationsschreiben und Lebenslauf (CV)
  • Vertrag/Vereinbarung mit der Einsatzstelle, unterschrieben vom Antragsteller, dem Bundesamt (bei BFD) oder mit dem Träger (bei FSJ / FÖJ), und der Einsatzstelle
  • Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse (i.d.R. B1, nicht älter als 6 Monate). Es können nur Zertifikate folgender Institutionen anerkannt werden: Goethe-Zentrum Kathmandu in Thapathali, oder VHS Bhaktapur
  • Nachweis der bisherigen Ausbildung (akademische Zertifikate) und/oder Nachweis der Arbeitserfahrung, Original und eine Kopie
  • Krankenversicherung nach Genehmigung des Visums

Die Vorschriften wurden von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erlassen und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Nepalesische Staatsbürger*innen können bei der zuständigen deutschen Botschaft ein Visum für einen Au-pair-Aufenthalt beantragen.

Ein Antrag kann nur bei der deutschen Botschaft in Kathmandu gestellt werden, wenn der Antragsteller einen ständigen Wohnsitz in Nepal hat.

Bewerber*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, wenn sie ihren Au Pair-Aufenthalt in Deutschland beginnen, und sollten nicht älter als 27 Jahre sein, wenn sie ihren Au Pair-Aufenthalt beginnen.

Grundkenntnisse der deutschen Sprache nach der Gemeinsamen Europäischen Rahmenstufe A 1 sind erforderlich. Die Gastfamilie sollte muttersprachlich Deutsch sprechen und mindestens ein Elternteil im Haushalt sollte deutscher Staatsbürger sein.

Der Mindestaufenthalt beträgt sechs Monate, der maximale Aufenthalt beträgt zwölf Monate. 

Es ist nicht möglich, den Zweck des Visumantrags nach Einreichung des Antrags zu ändern.

Alle Dokumente müssen in der vorgegebenen Reihenfolge als Original, Kopien im Format DIN A4, vorgelegt werden.

Alle Dokumente in nepalesischer Sprache müssen durch eine englische oder deutsche Übersetzung unterstützt werden.

Nur Bewerbungen mit vollständiger Dokumentation können akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die deutsche Botschaft das Recht vorbehält, zusätzliche Dokumente oder ein zusätzliches Interview anzufordern.

Die Vorlage der oben genannten Dokumente garantiert nicht, dass ein Visum erteilt wird.

Die Einreichung unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung eines Visumgesprächs kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.

Gebühren

Visagebühren sind in nepalesischen Rupien zu entrichten. Die Gebühren sind in Euro festgelegt; daher kann das Äquivalent in nepalesischer Währung je nach Wechselkurs variieren. Die vollständige Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten, und wird, falls der Visumantrag abgelehnt wird, nicht zurückerstattet.  Die Visagebühr beträgt 75,00 EUR

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung dauert i.d.R. mindestens vier Wochen.

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Bitte bereiten Sie einen Antrag mit den oben genannten Dokumenten vor und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. Bitte tackern Sie nichts und bitte benutzen Sie keine Büroklammern, da Ihr Antrag unmittelbar nach der Antragstellung eingescannt wird.

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Checkliste

Bevor Sie Ihre Bewerbung bei der Botschaft einreichen, bereiten Sie bitte die folgenden Dokumente vor:

  • Gültiger Reisepass mit mindestens 3 Monaten Gültigkeit nach der geplanten Rückkehr und mit mindestens zwei leeren Seiten
  • 1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate
  • Antragsformular für ein Nationales Visum (bitte benutzen Sie VIDEX)
  • Alle Fragen müssen beantwortet werden, unvollständige Formulare können nicht akzeptiert werden    
  • Erklärung über wahre und vollständige Informationen
  • Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses (Kopie im Format A4)
  • Krankenkasse für Au-Pairs für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes
  • Staatsangehörigkeitsausweis
  • Motivationsschreiben und Lebenslauf (CV)
  • Au-Pair-Vertrag mit der deutschen Familie, ordnungsgemäß von der Gastfamilie und dem Antragsteller unterschrieben- im Original (nicht erforderlich bei RAL zertifizierten Au-pair Agenturen
  • Einladungsschreiben der deutschen Familie
  • Fragebogen für die Gastfamilie
  • Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse (Mindestniveau A1, nicht älter als 6 Monate). Es können nur Zertifikate folgender Institutionen anerkannt werden: Goethe-Zentrum Kathmandu in Thapathali, oder VHS Bhaktapur
  • Nachweis Ihrer Ausbildung (akademische Zertifikate) und/oder Nachweis der Arbeitserfahrung, Original und eine Kopie

Die Vorschriften wurden von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erlassen und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin (Terminbuchungssystem) bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Wie viel kostet ein Visum?

Für Erwachsene: 75,00 EUR

Für Kinder (0-17 Jahre): 37,50 EUR

Für Empfänger eines Stipendiums aus öffentlichen Geldern: kostenfrei

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Des weiteren behält sich die Auslandsvertretung vor, im Rahmen des Antragsverfahrens eigereichte Dokumente von eigens engagierten Anwälten überprüfen zu lassen Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu stellen Sie Ihrem Vertreter bitte ein Vollmacht aus. Während des Interviews muss angegeben werden, ob eine andere Person zur Visumabholung bevollmächtigt wird.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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