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Leben und Arbeiten in Nepal

Woman Verkauf von Blumen auf dem Markt in Kathmandu , Nepal

Woman Verkauf von Blumen auf dem Markt in Kathmandu , Nepal, © Colourbox

04.12.2017 - Artikel

Um langfristig in Nepal verbleiben zu können, wird eines von drei Visa benötigt: Ein Studentenvisum, ein Langzeitvisum oder ein Dauervisum. Ein Studentenvisum sowie ein Langzeitvisum ermöglichen einen einjährigen Aufenthalt in Nepal, welcher jedoch jährlich verlängert werden kann. Ein Dauervisum ermöglicht den unbefristeten Aufenthalt in Nepal, ohne eine Erneuerung des Visums voraus zusetzen.

Studentenvisum

Grundsätzlich kann sich jede Person, die die Absicht verfolgt in Nepal ein Studium oder eine Recherche durchzuführen, sich für ein Studentenvisum bewerben. Ein Antragsteller muss jedoch nachweisen, dass er jährlich einen Mindestbetrag von 3000$ in Nepal auszugeben gedenkt. Eine Ausnahme dazu sind einigen, welche durch die Nepalesische Regierung finanzielle Unterstützung in der Form eines Sipendiums o.ä. zugesprochen bekommen haben.

Langzeitvisum

Ein Langzeitvisum wird grundsätzlich für Personen ausgestellt, welche gedenken in Nepal einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Auch diejenigen, die mit einem nepalesischen Staatsbürger verheiratet sind oder Verwandte nepalesischer Abstammung haben, können ein solches Visum beantragen. Im Falle der Berufstätigkeit in Nepal, sollte ein Langzeitvisum mit einer Arbeitsgenehmigung vervollständigt werden. Eine Arbeitsgenehmigung muss durch den Arbeitgeber angefordert werden. Es besteht die Möglichkeit mit einem Kurzzeitvisum, besser jedoch mit einem sog. Entry Visa nach Nepal ein zu reisen und dann das Visum durch eine Arbeitsgenehmigung in ein Langzeitvisum umschreiben zu lassen.

Dauervisum

Ein Dauervisum steht denjenigen offen, welche ihr Leben in Nepal verbringen wollen und ihren Lebensunterhalt nachweislich finanzieren können. Auch diejenigen die eine Mindestsumme von 100.000 Dollar in Nepal investiert haben, können ein Dauervisum beantragen.

Allgemein gilt es, ein Visum bei einer diplomatischen Vertretung Nepals (Anschriften siehe unter www.auswaertiges-amt.de) anzufordern. Für die Umschreibung des Visum in Nepal ist regelmäßig ein Empfehlungsschreiben der deutschen Botschaft erforderlich, für das eine Gebühr von umgerechnet 20 Euro zu entrichten ist.

Wichtiger Hinweis zu Freiwilligendiensten/Voluntourism-Aufenthalten

Bei der Aufnahme von Freiwilligendiensten (sogenannten Voluntourism) bei vermeintlich gemeinnützigen Organisationen wird zu einer gewissen Vorsicht geraten. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten in Kinderheimen oder wenn dem Freiwilligen ein größerer Geldbetrag für seine Dienste in Rechnung gestellt werden soll. Es ist vermehrt vorgekommen, dass lokale oder internationale Nichtregierungs-Organisationen armutsrelevante Projekte zur eigenen Bereicherung vortäuschen.

Es wird empfohlen, sich vor Abreise beim Hauptsitz der Organisation über die Anstellungsbedingungen, die Art der Arbeit sowie die Versicherungsdeckung zu informieren.

Zur Ausübung von Freiwilligendiensten in Nepal muss eine Arbeitserlaubnis von den nepalesischen Behörden erteilt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. Health Camps), welche zusätzlich grundsätzlich die Zustimmung des Nepal Medical Councils benötigen.


Nähere Informationen auch zu den Gebühren erhalten Sie unter: www.nepalimmigration.gov.np

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