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Personenstandsangelegenheiten

Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind

Fröhliche Familie zu Hause, © Colourbox

01.12.2017 - Artikel

Ehe und Partnerschaft

Eine Eheschließung zwischen deutschen und nepalesischen Staatsangehörigen kann seit August 2018 nur noch vor dem zuständigen District Court erfolgen.

Die Ehe kann unter folgenden Voraussetzungen geschlossen werden:

  • die Verlobten sind mindestens 20 Jahre alt (18 Jahre alt bei Zustimmung des Vormunds),
  • nicht miteinander verwandt und
  • beide unverheiratet.

Heirat in Nepal:

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ledigkeitsbescheinigung/Ehefähigkeitszeugnis

Die Ledigkeitsbescheinigung erhält ein nepalesischer Staatsbürger vom zuständigen Standesamtes seines Wohnortes.

Für deutsche Staatsangehörige stellt das Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnsitzes in Deutschland auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus.

Bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses prüft der deutsche Standesbeamte auch, ob bei dem/der ausländischen Verlobten ein Ehehindernis vorliegt (z. B. eine frühere noch bestehende Ehe). Dem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die/den deutschen Verlobte/n sind daher die Geburts- und Ledigkeitsbescheinigung des/der ausländischen Verlobten beizufügen. Eine nepalesische Ledigkeits- bzw. Geburtsbescheinigung wird von deutschen Standesämtern in der Regel nur dann akzeptiert, wenn sie durch die Deutsche Botschaft in Kathmandu legalisiert wurde. Die Botschaft Kathmandu hat jedoch feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Nepal bis auf weiteres nicht gegeben ist. Daher wurde die Legalisation nepalesischer Urkunden mit Billigung des Auswärtigen Amts bereits vor einigen Jahren eingestellt.

Die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit und formalen Echtheit nepalesischer Urkunden erfolgt inzwischen durch einen Vertrauenswalt der Botschaft. Allerdings ist ein Amtshilfeersuchen der zuständigen deutschen Behörde (z.B. Standesamt oder Ausländerbehörde) erforderlich.

Dem Amtshilfeersuchen müssen die ausländischen Original-Urkunden sowie eine Kostenübernahmeerklärung der anfordernden Behörde beigefügt sein. Nach Abschluss der Urkundenüberprüfung, die 2-4 Monate in Anspruch nehmen kann, wird das Ergebnis der Urkundenüberprüfung von der Botschaft an die ersuchende Behörde übersandt. Mehr Informationen hier.

  • Bescheinigung der Botschaft

In der Regel verlangen nepalesische Behörden eine Bescheinigung der Botschaft, dass der Botschaft keine Ehehindernisse (sog. „Certificate of no Impediment for Marriage“ bzw. „No-Objection-Letter“) bekannt sind. Eine solche „Konsularische Bescheinigung“ darf die Botschaft nur auf Grundlage eines von einem deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnisses erteilen. Eine einfache oder eine sog. „erweiterte Meldebescheinigung“ der deutschen Meldebehörden sind nicht ausreichend.

  • Eine beglaubigte Übersetzung in Nepalesischer Sprache der Eheschließungsvoraussetzungen des Herkunftslandes des Ausländers

  • Vorlage des Reisepasses der/des deutschen Staatsangehörigen.
  • Vorlage des „Citizenship Certificate“ für nepalesische Staatsangehörige
  • Einen Nachweis, dass sich der deutsche Staatsangehörige mindestens 15 Tage rechtmäßig in Nepal aufgehalten hat (Vorlage des Visums)

Die Eheschließungsvoraussetzungen sind analog bei der Eheschließung zweier Deutscher, bzw. eines Deutschen mit einem Ausländer anzuwenden.


Heirat in Deutschland

Zu einer Eheschließung in Deutschland zwischen deutschen und nepalesischen Staatsangehörigen werden folgende nepalesischen Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Staatsangehörigkeitsausweis (Citizenship Certificate)
  • Aufenthalts- oder Meldebescheinigung

Im Falle einer früheren Ehe benötigen Sie weiterhin:

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde bzw. Totenschein des früheren Ehegatten

Die vorgenannten Unterlagen werden in der Regel von den deutschen Standesämtern erbeten.

Allerdings empfiehlt sich in jedem Einzelfall eine Nachfrage des in Deutschland lebenden Verlobten beim zuständigen deutschen Standesamt zum Verfahren wie auch zu den vorzulegenden Urkunden. Alle in nepalesischer Sprache gefassten Unterlagen bedürfen der Übersetzung in die deutsche Sprache. Diese Übersetzungen sollten vorzugsweise in Deutschland durch einen zugelassenen Übersetzer erfolgen. Die nepalesischen Urkunden werden in der Regel im Rahmen eines Amtshilfeersuchens des zuständigen Standesamts durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft Kathmandu auf ihre inhaltliche Richtigkeit und formale Echtheit überprüft. Diese Urkundenüberprüfung ist kostenpflichtig, die Gebühren werden vom zuständigen Standesamt in Deutschland eingezogen. Der Prozess kann 2-4 Monate in Anspruch nehmen. Alternativ kann der Barbetrag für die Urkundenüberprüfung jedoch auch durch die/den nepalesischen Verlobten bei der Botschaft entrichtet werden. Diese Vorgehensweise setzt jedoch voraus, dass der Botschaft bereits ein Amtshilfeersuchen vorliegt. Erst nach erfolgter Urkundenüberprüfung beantragt das Standesamt beim zuständigen Oberlandesgericht die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die/den nepalesische(n) Verlobte(n).

Die Deutsche Botschaft Kathmandu erteilt die Auskünfte ohne Gewähr und empfiehlt im Einzelfall die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland.

Andere Personenstandsangelegenheiten

Auf Anfrage über unser Kontaktformular beraten wir Sie gerne wenn es um andere personenstandrechtliche Ereignisse geht wie

  • Geburt eines Kindes
  • Namesänderungen / Nameserklärungen
  • Nachbeurkundung einer Geburt/Heirat in einem deutschen Personenstandsregister
  • Scheidungen / Anerkennungen von Scheidungen

Für die oben genannten Verfahren sind innerdeutsche Behörden zuständig, wie etwa das Standesamt und/oder Familiengericht. Wir unterstützen durch die Beglaubigung von Unterschriften auf nötigen Anträgen und der Erstellung von beglaubigten Kopien sowie Beratung.


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