Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Pässe und Ausweise

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Ausstellung von Reisepässen (für Antragsteller über 18 Jahre)
Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Anträge für Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbarung (per Mail) und während der Besucherzeiten in der Botschaft gestellt werden.
Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Bei Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.
Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 4 bis 6 Wochen.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt (Liste nicht abschließend):
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die aktuelle Aufenthaltserlaubnis in Nepal
- zwei gleiche, biometrische Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
- Ihre Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes
- bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- bisheriger Reisepass (Datenseite mit Bild)
- falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist
Personalausweise
Sie können bei der deutschen Botschaft in Kathmandu auch einen Personalausweis beantragen. Zusätzlich zu einem deutschen Reisepass können deutsche Staatsangehörige einen Personalausweis beantragen. Es besteht allerdings keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt (Liste nicht abschließend):
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die aktuelle Aufenthaltserlaubnis in Nepal
- zwei gleiche, biometrische Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
- Ihre Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes
- bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- bisheriger Reisepass (Datenseite mit Bild) bzw. bisheriger Personalausweis
- falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist
Umfangreiche Informationen rund um das Thema Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal sowie in der Informationsbroschüre.
Dienstpass
Zur Beantragung eines Dienstpasses bringen Sie bitte Folgendes mit:
- ein ausgefülltes Antragsformular
- alter Dienstpass
- normaler Reisepass
- Geburtsurkunde
- Arbeitsvertrag/Entsendeschreiben o.ä.
- Fotos entsprechend der Richtlinien (siehe unten)
Die Botschaft wird Ihre biometrischen Daten aufnehmen und Ihre Unterlagen an das Auswärtige Amt in Berlin weiterleiten. Anschließend wir Ihr Dienstpass an den von Ihnen bestimmten Adressanten übersandt.
Reisepass für unter 18 Jährige
Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen: Biometrische Pässe und Kinderreisepässe. Eine Erläuterung der Unterschiede finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass alle Passanträge persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung gestellt werden müssen.
Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:
1) Biometrische Pässe: Europapässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Wir empfehlen Europapässe zu beantragen, da die einfacheren Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.
2) Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von 2 Tagen ausgestellt. Kinderreisepässe haben die grünen, gefalteten Kinderausweise ersetzt und sind gültig für 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Kinderreisepässe werden u.a. nicht von allen Ländern zur Einreise akzeptiert.
Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
- Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes
- bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltsberechtigung des Antragstellers in Nepal
- Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils
- Heiratsurkunde der Eltern
- falls die Eltern bei Geburt nicht verheiratet waren, wird Vaterschaftsanerkennung benötigt
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird (Ausnahme: Kinder über 16 Jahren für die Personalausweisbeantragung)
- Formular Zustimmung der Eltern
- falls zutreffend, Abmeldebestätigung aus Deutschland
Passverlust
Berufskonsularische Vertretungen, also Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate (in Ausnahmefällen auch Honorarkonsuln), sind ermächtigt, einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dies geht leichter und schneller, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können. Eventuell kann auch ein befristeter vorläufiger Reisepass durch die Auslandsvertretung am Ort ausgestellt werden. Hierfür muss der Konsularbeamte Ihre heimische Passbehörde beteiligen. Benötigt werden:
- ausgefülltes Formular (siehe unter Pass)
- Passbilder entsprechend der Richtlinie
- Schreiben über die Verlustmeldung bei der örtlichen Polizei
- Kopie des alten Passdokuments
Der Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr kann lediglich zur Rückreise nach Deutschland verwendet werden, nur der Transitaufenthalt ist mit ihm in anderen Ländern gestattet. Seite Gültigkeit beträgt maximal einen Monat, er wird direkt in der Botschaft gedruckt und ausgestellt.
Der vorläufige Reisepass wird ebenfalls direkt in der Botschaft hergestellt, enthält jedoch keinen elektronischen Chip und keine Biometriedaten. Somit ist der Inhaber nicht in allen Ländern einreiseberechtigt.
Unabhängig von dem Pass, den Sie beantragen, müssen Sie in jedem Fall vor Ihrer Ausreise Ihr Einreisevisum bei den nepalesischen Immigrationsbehörden nachtragen lassen.
Anders sieht es aus, wenn Kfz-Papiere, Führerschein und Personalausweis abhanden gekommen sind. Diese Dokumente können nur von den Heimatbehörden ersetzt werden.
Gebührenübersicht Reisepass
Regulärer Pass (ab 24 Jahren) | 81,00 |
Regulärer Pass (unter 24 Jahren) | 58,50 |
Vorläufiger Pass (Gültigkeit bis 1 Jahr) | 39,00 |
Kinderreisepass (bis 12 Jahre) | 26,00 |
Expresszuschlag | 32,00 |
Dienstpass | 0,00 |
Gebühr in Euro
Wohnortänderung
Sollten Sie nach Nepal umgezogen sein und Ihren Wohnort im Pass ändern lassen wollen, so können Sie dies gebührenfrei an der Botschaft tun. Sprechen Sie hierfür Mo-Fr. zw. 09:00 Uhr und 12:00 Uhr in der Botschaft vor.
Disclaimer
Hinweis: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können