Einreiseanmeldung und Quarantänevorschriften:
Detaillierte Informationen zu Einreiseanmeldung und Quarantänebestimmungen bei Einreise aus einem Risikogebiet finden Sie hier.
Neue Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19:
Ab dem 2. November sollen nach einem Beschluss des Bundes und der Länder Hotels oder andere Unterkünfte Übernachtungen nur noch für notwendige Reisen anbieten. Übernachtungsangebote für touristische Reisen sind grundsätzlich nicht mehr gestattet. Eine Visumerteilung für touristische Zwecke wird daher nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Für die Umsetzung der Regelung sind die Bundesländer zuständig. Ob eine Reise im Einzelfall möglich ist, hängt daher von den Regelungen des Bundeslandes ab, in das gereist werden soll. Weitere Informationen (nur in deutscher Sprache) finden Reisende hier.